Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Visuell-Studio Ingo Siebert – Am Ring 7 – 31832 Springe – Stand 2010
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Grundlagen gelten für alle Verträge über Produktdesign-Leistungen zwischen dem Designer und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehalten ausführt Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Produktdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Produktdesign und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung - auch von Teilen - ist unzulässig. Der Designer überträgt, dem Auftraggeber lediglich die für den Zweck erforderlichen Nutzungsrechte Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in der Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechteinräumung nur für den vereinbarten Nutzungs-umfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet .
3. Eigentum an Entwürfen, Rückgabepflicht
An Entwürfen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers
4. Digitale Daten
Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder Dritten weitergegeben werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien/Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.
5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6. Werbung mit erteilten Aufträgen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Abweichungen dieser Regelung müssen bei Auftragsvergabe schriftlich vereinbart werden.
7. Bezahlung und Verzug
Soweit in unseren Rechnungen kalendarische Zahlungsziele bestimmt sind, kommt der Kunde mit Ablauf des Tages, der dem Zahlungsziel folgt, in Verzug. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers sind Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des kaufmännischen Kunden sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für Mahnschreiben sind wir berechtigt, Auslagenerstattung von 5,00 EUR zu verlangen.
8. Sonstiges
Sollten Klauseln des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt
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